Ja. Pflegeleistungen gemäss KVG/KLV werden bei entsprechender ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung übernommen.
Für kassenpflichtige Pflegeleistungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation.
Wir sind für unsere Klientinnen und Klienten im Kanton Zürich und im Kanton Zug tätig.
Je nach Situation können Einsätze kurzfristig organisiert werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Abklärung.
Ja. Wir begleiten Klientinnen und Klienten nach einem Spitalaustritt und unterstützen sie bei der Rückkehr in den Alltag.
Ja. Je nach Bedarf bieten wir Unterstützung im Haushalt und im Alltag an.
Selbstverständlich. Eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen ist uns wichtig und trägt wesentlich zu einer erfolgreichen Betreuung bei.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Gerne vereinbaren wir ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Spitex – anerkannt von Krankenkassen
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