Die Kosten für pflegerische Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und werden bei ärztlicher Verordnung grundsätzlich von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
Zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt kann eine gesetzlich festgelegte Patientenbeteiligung anfallen.
Hauswirtschaftliche Leistungen, Begleitungen und weitere nicht kassenpflichtige Leistungen werden gemäss individueller Vereinbarung verrechnet.
In bestimmten Fällen können Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen (EL) einen Teil der Kosten übernehmen.
Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen eine transparente Kostenübersicht.
Ja. Pflegeleistungen nach KVG/KLV werden bei entsprechender ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung übernommen.
Je nach Wohnkanton, Franchise und Versicherungsmodell kann eine Kostenbeteiligung anfallen.
Je nach Situation können Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder andere Kostenträger einen Teil der Kosten übernehmen.
Ja. Vor Beginn der Leistungen informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und die zuständigen Kostenträger.
Spitex – anerkannt von Krankenkassen
Developed by Codehills Studio