Tarife & Kosten

KLV-Leistungen

Transparente Kosten – verständlich erklärt

Die Kosten für pflegerische Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und werden bei ärztlicher Verordnung grundsätzlich von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.

Abklärung und Beratung
(KLV a)
CHF 76.90

pro Stunde

Untersuchung und Behandlung
(KLV b)
CHF 63.00

pro Stunde

Grundpflege
(KLV c)
CHF 52.60

pro Stunde

Patientenbeteiligung

Zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt kann eine gesetzlich festgelegte Patientenbeteiligung anfallen.

Kanton Zürich

Die Patientenbeteiligung beträgt aktuell maximal:

CHF 7.65

pro Tag

Kanton Zug

Die Patientenbeteiligung beträgt aktuell maximal:

CHF 15.35

pro Tag

Hauswirtschaft und Betreuung

Hauswirtschaftliche Leistungen, Begleitungen und weitere nicht kassenpflichtige Leistungen werden gemäss individueller Vereinbarung verrechnet.

In bestimmten Fällen können Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen (EL) einen Teil der Kosten übernehmen.

Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen eine transparente Kostenübersicht.

Hand in Hand Pflege und Betreuung GmbH
Hand in Hand Pflege und Betreuung GmbH

Häufige Fragen

Werden die Pflegeleistungen von der Krankenkasse übernommen?

Ja. Pflegeleistungen nach KVG/KLV werden bei entsprechender ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung übernommen.

Je nach Wohnkanton, Franchise und Versicherungsmodell kann eine Kostenbeteiligung anfallen.

Je nach Situation können Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder andere Kostenträger einen Teil der Kosten übernehmen.

Ja. Vor Beginn der Leistungen informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und die zuständigen Kostenträger.